Das Hessische Integrierte Agrarumweltprogramm (HIAP) ist Ende 2014 ausgelaufen und wird seit 2015 bis vorerst 2020 durch das Hessische Programm für Agrarumwelt- und Landschaftspflege-Maßnahmen (HALM) ersetzt. Landwirte erhalten für die Durchführung von besonders umweltschonenden Maßnahmen oder Bewirtschaftungsformen Ausgleichszahlungen für zusätzlich entstehende Kosten und Ertragsschwankungen. Finanziert wird das Programm aus Mitteln der EU, des Bundes und des Landes Hessen. Teilnehmende Landwirte schließen mit dem Land Hessen einen Bewirtschaftungsvertrag für den Zeitraum von in der Regel fünf Verpflichtungsjahren (01. Januar nach Antragsstellung bis 31. Dezember des fünften Verpflichtungsjahres) ab. Für die Maßnahmen C.2 und H.2 gelten gesonderte Bestimmungen bezüglich des Verpflichtungszeitraumes. Antragsformalitäten für das HALM
Die Antragsstellung wird zunächst auf der Grundlage eines Richtlinienentwurfes durchgeführt. Es kann vorkommen, dass einzelne Programme aufgrund ausgeschöpfter Fördermittel abgelehnt werden. Sollten sich während der Vertragslaufzeit Änderungen an den Förderrichtlinien ergeben, werden die Antragssteller rechtzeitig informiert.
Überblick Fördermaßnahmen A. Förderung der Zusammenarbeit (Erarbeitung, Umsetzung und Begleitung von B. Ökologischer Landbau C. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Ackerbau C.1. Vielfältige Kulturen im Ackerbau C.2. Beibehaltung von Zwischenfrüchten über den Winter (16.06.2015: Anmerkung zu C.2: Änderung des Verpflichtungszeitraumes von 1-jährig auf 5-jährig!) C.3. Integration naturbetonter Strukturelemente der Feldflur
D. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren auf Dauergrünland
E. Förderung besonders nachhaltiger Verfahren bei Dauerkulturen
G. Erhalt der Vielfalt genetischer Ressourcen in der Landwirtschaft H. Förderung des Arten- und Biotopschutzes in Agrarökosystemen
Keine Doppelförderung möglich HALM-Anträge können nur gestellt werden, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist. So können „ökologische Vorrangflächen“ (ÖVF) für das „Greening“ nicht über das HALM gefördert werden. Auch Flächen in Wasserschutzgebieten werden nur durch HALM bezuschusst, wenn eine Doppelförderung ausgeschlossen ist bzw. der Zwischenfruchtanbau rechtlich nicht vorgeschrieben ist.
Weiterführende Links zu HALM Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - Agrarumweltprogramm Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen - Neues hessisches Agrarumweltprogramm HALM-Viewer http://www.wibank.de |
Aktuelles über Beträge10.01.2022 Rundbrief 01/2022 - Witterung im Jahr 2021 - Herbst-Nmin-Werte 2021
09.11.2021 Praktikerbefragung zur Online-Befragung: Dauer: 10-15 Minuten
30.08.2021 Rundbrief 05/2021 - HALM-Maßnahmen
09.07.2021 Rundbrief 04/2021 - Zwischenfruchtanbau
09.06.2021 Thema: Erosionsschutz im Maisanbau
25.05.2021 Thema: Yara-N-Tester
25.05.2021 Thema: Alzon-Versuche
06.05.2021 Anleitung zur Probenahme von flüssigen und festen Wirtschaftsdüngern
03.05.2021 Einsatz von Nitrifikationshemmern
14.04.2021 Rundbrief 03/2021 - Nmin-Werte zu Mais und Düngeempfelung 2021 - Erosionsschutz im Maisanbau
24.03.2021 Rundbrief 02/21 - Frühjahrs-Nmin-Werte 2021 - Vergleich Herbst-Nmin-Werte 2020 und Frühjahrs-Nmin-Werte 2021 - Hinweise zur Düngung 2021
01.02.2021 Rundbrief 01/21 - Neue Ausführungs-Vo zur DüV in Kraft: N- und P-Kulisse nach §13a - Die wichtigsten Neuerungen der aktuellen Düngeverordnung (DüV) - Grundwasserschutz
22.12.2020 Rundbrief 05/20 - Witterung und Vegetation 2020 - Nmin-Werte im Herbst 2020 - Nmin-Werte vor Sommerungen - Hinweis auf Veranstaltungen
07.10.2020 Rundbrief 04/20 - Maisstoppelbearbeitung
14.09.2020 Rundbrief 03/20 - HALM-Programm "Die Antragsfrist des HALM-Programms endet am 01.10.20, hier finden Sie weitere Informationen"
15.04.2020 Rundbrief 02/20 - Düngeempfehlungen zu Mais 23.03.2020 Einladung zum Sojafeldtag: am Mittwoch, dem 10.06.2020 Einen Varianten- und Ablaufplan können sie bald hier einsehen! 02.03.2020 Rundbrief 01/20 - Frühjahrs-Nmin-Werte 2020 04.02.2020 Frühjahrs-Nmin-Saison 2020 „Am 04. Februar hat die Frühjahrs-Nmin-Saison 2020 begonnen. 22.01.2020 Einladung zur Winterveranstaltung >>> weiterlesen Einladung zur Feldbegehung am Mittwoch, dem 18.09.2019
26.08.2020 Rundbrief 02/2019 - Hessisches Programm für
25.06.2019 Einladung zur Feldbegehung am Dienstag, dem 25.06.2019
22.03.2019 Rundbrief 01/2019 - Frühjahrs-Nmin-Werte 2019 18.01.2019 Einladung zur Winterveranstaltung 19.12.2018 Rundbrief 05/2018 - Witterung und Vegetation 2018
Rundbrief 04/2018 27.07.2018 Rundbrief 03/2018 29.06.2018 Beitrag zum Zwischenfruchtanbau 2018 20.04.2018 Kurzmitteilung 01/2018 18.04.2018 Rundbrief 02/2018 08.03.2018 Rundbrief 01/2018 25.02.2018 Winterdrusch von Sojabohnen in Niederdünzebach
Einladung zur Winterveranstaltung - Düngebedarfsermittlung nach neuer DüV 22.12.2017 Rundbrief 02/2017 - Hinweis auf Veranstaltungen 05.12.2017 Merkblatt zur Neuen Düngeverordnung 09.10.2017 Seit dem 03.10.2017 gilt die neue Klärschlamm-verordnung (AbfKlärV). Das Ausbringen von Klärschlamm in Wasser-schutzgebieten (Zonen I-III) ist damit ab sofort verboten. Weitere Informationen sind auf den Internetseiten des 01.09.2017 Am 30. August wurde zum ersten Mal Hanf im Werratal gedroschen. 23.07.2017 Feldbegehung Braugerste Offizielle Eröffnung des Braugerstenlehrpfades der AKE - Eschweger Klosterbrauerei 19.07.2017 (9 Uhr -11 Uhr) Feldtag Sojabohnenanbau 22.05.2017 Einweihung des Braugerstenlehrpfades
12.05.2017 „Aussaat von Ölhanf – Hanf als grundwasserfreundliche Kultur feiert eine Renaissance im Werratal“ Kurzmitteilung 01/2017
29./30.03.2017
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